valiving logo quadrat claim 2048x975 - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Verkaufsbedingungen I. Vertragsabschluss

  1. Der Käufer ist bei nicht vorrätiger Ware und bei einem finanzierten Kauf zwei Wochen an die Bestellung (Vertragsangebot) gebunden.
  2. Mit Ablauf dieser Frist kommt der Vertrag zustande, wenn der Verkäufer das Vertragsangebot nicht vorher schriftlich abgelehnt hat.
  3. Abweichend von Ziff. 2. kommt der Vertrag schon vor Ablauf der Zweiwochenfrist zustande, wenn der Vertrag beiderseits unterschrieben wird oder der Verkäufer Vorauszahlungen auf den Kaufpreis annimmt.

II. Vertragsänderungen
Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Form und werden nur dann Bestandteil des Vertrages.

III. Preise
Die Preise verstehen sich vorbehaltlich nachstehender Bestimmungen als Abholpreise einschließlich Mehrwertsteuer. Besondere zusätzliche Leistungen wie z. B. Lieferung oder Montagearbeiten sind zusätzlich zu vereinbaren und werden gesondert in Rechnung gestellt und spätestens bei Übergabe bzw. Abnahme zur Zahlung fällig. Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke, es sei denn, dass bei Vertragsabschluss eine anderweitige Vereinbarung erfolgt ist.

IV. Änderungsvorbehalt
Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster oder Abbildung verkauft. Handelsübliche und zumutbare Farb- und Strukturabweichungen bei Holzoberflächen bleiben vorbehalten. Ebenso bleiben handelsübliche und zumutbare Abweichungen bei Textilien (z. B. Möbel- und Dekorationsstoffe und Leder) vorbehalten. Das gilt im Besonderen hinsichtlich geringfügiger Abweichungen in der Ausführung gegenüber Stoff- und Ledermustern, insbesondere im Farbton.

V. Lieferfrist

  1. Polstermöbel, Regale, Schränke, Stühle, Tische etc. haben eine unverbindliche durchschnittliche Lieferzeit von ca. 8 Wochen. Falls der Verkäufer diese unverbindliche Lieferzeit oder die mit dem Verkäufer schriftlich vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann, hat der Käufer eine angemessene Nachfrist von mind. 6 Wochen zu gewähren – beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung durch den Käufer oder – im Fall kalendermäßig bestimmter Lieferfrist – mit deren Ablauf. Trifft die Ware nicht bis zum Ablauf der gesetzten Nachlieferfrist ein, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
  2. Vom Verkäufer nicht zu vertretende Störungen in seinem Geschäftsbetrieb oder bei dessen Vorlieferanten, insbesondere durch Arbeitsausstände und Aussperrungen, sowie Fälle höherer Gewalt, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen, verlängern die Lieferzeit entsprechend.

VI. Montage

  1. Sind Lieferung und/oder Montage von aufzuhängenden Einrichtungsgegenständen vereinbart, sichert der Käufer hiermit zu, dass die Wände hierfür auch geeignet sind. Bei Wandmontage gilt der Gewährleistung- und Haftungsausschluss von VaLiving. VaLiving kann für evtl. Schaden nicht verantwortlich gemacht werden.
  1. Hat der Verkäufer hinsichtlich der Montage aufzuhängender Einrichtungsgegenstände Bedenken wegen der Eignung der Wände, so hat er dies dem Käufer vor der Montage mitzuteilen.
  2. Vor Beginn der Montagearbeiten hat der Käufer die Angaben über die Lage der in der Wand geführter Versorgungsleitungen (Gas, Wasser, Strom, Telefon etc.) oder ähnlicher Anlagen sowie die erforderlichen statischen Angaben unaufgefordert zur Verfügung zu stellen.
  3. Die Mitarbeiter des Verkäufers sind nicht befugt, Arbeiten auszuführen, die über die vertragsgegenständlichen Leistungsverpflichtungen des Verkäufers hinausgehen. Werden dennoch solche Arbeiten auf Verlangen des Käufers ausgeführt, berührt dies nicht das Vertragsverhältnis zwischen Verkäufer und Käufer.

VII. Gefahrenübergang
Die Gefahr, trotz Verlustes oder Beschädigung der Ware den Kaufpreis zahlen zu müssen, geht mit der Übergabe auf den Käufer über.

VIII. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen Eigentum des Verkäufers.

IX. Abnahmeverzug

  1. Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist unter Androhung nach fruchtlosem Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten wünscht oder Schadensersatz statt der Leistung verlangt, stillschweigt oder die Zahlung und/oder die Abnahme verweigert oder ausdrücklich erklärt, nicht abnehmen zu wollen, bleibt der Anspruch des Verkäufers auf Vertragserfüllung bestehen. Statt dessen kann er vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung nach Maßgabe der Ziff. 2. verlangen.
  2. Macht der Verkäufer Schadensersatz statt der Leistung bei Verzug des Käufers gem. Ziff. 1. geltend, kann der Verkäufer pauschalierte Kosten in Höhe von 40 % des Kaufpreises ohne Abzüge geltend machen, sofern der Käufer nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in Höhe der Pauschale entstanden ist.
  3. Dem Verkäufer bleibt vorbehalten, anstelle der Schadensersatzpauschale einen höheren Schaden, wie zum Beispiel bei Sonderanfertigungen und/oder Sonderbestellungen, geltend zu machen.
  4. Soweit der Abnahmeverzug länger als einen Monat dauert, hat der Käufer anfallende Lagerkosten zu zahlen (siehe Verkaufs- und Abholbedingungen). Der Verkäufer kann sich zur Lagerung auch einer Spedition bedienen.

X. Rücktritt

  1. Der Verkäufer braucht nicht zu liefern, wenn der Hersteller die Produktion der bestellten Ware eingestellt hat oder Fälle höherer Gewalt vorliegen, sofern diese Umstände nach Vertragsabschluss eingetreten sind, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar waren und der Verkäufer die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat und der Verkäufer nachweist, sich vergeblich um die Beschaffung gleichartiger Ware bemüht zu haben. Über die genannten Umstände hat der Verkäufer den Käufer unverzüglich zu benachrichtigen und ihm die erbrachten Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten.
  2. Der Verkäufer hat ein Rücktrittsrecht, wenn der Käufer über die für seine Kreditwürdigkeit wesentlichen Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat, die den Leistungsanspruch des Verkäufers in begründeter Weise zu gefährden geeignet sind. Gleiches gilt, wenn der Käufer wegen objektiver Zahlungsunfähigkeit seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt wurde.
    Für die Warenrücknahme gilt Ziff. XI.

XI. Warenrücknahme
Im Falle eines Rücktritts oder der Rücknahme gelieferter Waren hat der Verkäufer einen Anspruch
auf Ausgleich der Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung und Wertminderung wie folgt:

  1. 40 % Stornogebühr der Kaufsumme. VaLiving entscheidet, ob eine Ware zurück genommen wird.
  2. Für Serviceleistung, Lieferung oder Montage ist die volle Summe zu bezahlen.

XII. Gewährleistung

  1. Der Käufer kann bei einem berechtigten Mangel Nacherfüllung verlangen, wobei er die Wahl zwischen einer Mangelbeseitigung (Nachbesserung) oder einer Ersatzlieferung hat.
  2. Der Verkäufer kann die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer bleibt.
  3. Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten oder die Minderung des Kaufpreises verlangen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder nicht in angemessener Frist erbracht wurde oder vom Verkäufer endgültig verweigert wurde. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.
  4. Wählt der Käufer nach Ziff. 3. den Rücktritt, so hat er die mangelhafte Ware zurück zu gewähren und Wertersatz für die gezogenen Nutzungen zu leisten. Für die Wertermittlung kommt es auf die zeitanteilige lineare Wertminderung im Vergleich zwischen tatsächlicher Nutzungsdauer und voraussichtlicher Gesamtnutzungsdauer an.
  5. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die beim Käufer durch natürliche Benutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Behandlung entstanden sind.
  6. Gewährleistungsansprüche verjähren 2 Jahre nach der Übergabe. Offensichtliche Mängel sind vom Käufer binnen 14 Werktagen ab Übergabe schriftlich zu rügen (siehe Abhol- und Lieferbedingungen).

XIII. Gerichtsstand und Erfüllungsort

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen sowie für sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenen Streitigkeiten ist, soweit der Käufer Kaufmann ist, Hamburg. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.
  2. Wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Hauptsitz des Verkäufers Erfüllungsort und Gerichtsstand.

XIV. Verkaufs- und Abholbedingungen bzw. Lieferbedingungen
Gültig bei Selbstabholung der Waren
Ein Teil unseres Angebotes kann sofort mitgenommen werden. Ein anderer Teil unserer Möbel muss jedoch bestellt werden. In diesem Fall ist eine Anzahlung erforderlich.
Unsere Preise sind netto/netto Abholpreise (inkl. MwSt.).

Bestellte Waren können Dienstag und Freitag zwischen 10 und 18 Uhr abgeholt werden.
An den Wochentagen Montag, Mittwoch, Donnerstag und Samstag bleibt unser Lager geschlossen.

Valiving Kundendienst Kieler Straße 366 (Höhe Tankstelle) 22525 Hamburg – Telefon 040-46899146

Reklamationen bitte schriftlich mit Bild melden an:
kundendienst@valiving.de

Anzahlungen können in bar oder mit EC-Karte geleistet werden. Die Zahlungen gelten nur bei Vorlage der Quittung als geleistet.
Restzahlungen müssen bei der Abholung/Lieferung vollständig bezahlt werden. Restzahlungen können nicht überwiesen werden. Der Restbetrag kann nur in bar oder mit EC-Karte bezahlt werden.


Der Käufer verpflichtet sich, seine bestellte Ware nach Eintreffen in unserem Lager innerhalb von 14 Werktagen abzuholen. Nach Ablauf der Frist werden dem Käufer pro angefangenem Monat 2 % vom Warenwert als Lagerkosten in Rechnung gestellt.


Der Käufer hat die Ware sofort nach Lieferung oder Abholung zu untersuchen und erkennbare Mängel innerhalb von 7 Werktagen nach Erhalt der Ware schriftlich und mit Fotos zu rügen. Bei berechtigten Reklamationen ist der reklamierte Artikel in der Originalverpackung zurückzubringen.


Reklamationen entbinden den Käufer nicht von der Zahlungspflicht.

Gültig bei Lieferung der Waren
Bei Bestellung ist eine Anzahlung von 50 % des Warenwertes erforderlich. Die Preise sind Festpreise (inkl. MwSt.). Anzahlungen können in bar oder per EC-Karte geleistet werden. Zahlungen gelten nur bei Vorlage der Quittung als geleistet. Restzahlungen müssen bei Lieferung vollständig bezahlt werden. Restzahlungen können nicht überwiesen werden. Der Restbetrag kann nur in bar oder mit EC-Karte bezahlt werden.


Bei Lieferung muss der Lieferweg frei sein. Die gekauften Möbel können durch Türen, Treppenhäuser etc. angeliefert werden. Wenn dies nicht möglich ist, muss der Kunde selbst dafür sorgen, dass die Möbel in sein Haus, bzw. seine Wohnung gebracht werden und die entstehenden Kosten selbst tragen. Valiving kann hier nicht haftbar gemacht werden.

Bohrungen sind im Montagepreis nicht mit inbegriffen. Sie dürfen aus versicherungstechnischen Gründen von uns nicht ausgeführt werden. Falls Bohrungen durchgeführt werden, können wir nicht für etwaige Schäden haftbar gemacht werden.
Der Käufer hat die Ware sofort nach Lieferung oder Abholung zu untersuchen und erkennbare Mängel innerhalb von 7 Werktagen nach Erhalt der Ware schriftlich mit Fotos zu rügen.
Reklamationen entbinden den Käufer nicht von der Zahlungspflicht.

XV. Allgemeine Pflegeinformation beim Sofakauf
Sofa, Sitz- und Rückenkissen sollen regelmäßig aufgeschüttelt werden, um Form und Qualität zu halten. Pflegemittel sind empfehlenswert, sowohl bei Stoff als auch bei Leder, um ein Qualitätsprodukt jahrelang zu erhalten.